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   LG München I, 18.11.1988 - 21 O 11130/88   

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LG München I, 18.11.1988 - 21 O 11130/88 (https://dejure.org/1988,5658)
LG München I, Entscheidung vom 18.11.1988 - 21 O 11130/88 (https://dejure.org/1988,5658)
LG München I, Entscheidung vom 18. November 1988 - 21 O 11130/88 (https://dejure.org/1988,5658)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2625
  • NJW-RR 1989, 1327 (Ls.)
  • BB 1989, 9
  • DB 1989, 973
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 03.03.1992 - 20 U 69/90

    Rechtliche Einordnung von Verträgen über Software-Leistungen

    Demgegenüber ist ein solches Interesse des Herstellers einer für einen bestimmten Besteller hergestellten individuellen Software so gering, daß sich eher umgekehrt die Frage stellt, ob bei einem Vertrag über die Erstellung von Individualsoftware der Ersteller auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung sogar zur Herausgabe des Quellprogramms verpflichtet ist (bejaht vom LG München I, NJW 1989, 2625 [LG München I 18.11.1988 - 21 O 11130/88] jedenfalls für den Fall, daß zwischen Anwender und Ersteller kein langfristiger Wartungsvertrag geschlossen ist; nach Auffassung des BGH NJW 1987, 1259 [BGH 30.01.1986 - I ZR 242/83] ist eine solche Verpflichtung zur Herausgabe des Quellenprogrammes beim Vertrag über die Erstellung von Individualsoftware Frage der vertraglichen Ausgestaltung im Einzelfall).
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